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Kosten und Kostenübernahme bei ambulanter Pflege

Was übernimmt die Krankenkasse und was übernimmt die Pflegekasse ?

Welche Kosten können für Sie selbst entstehen?

Wir erklären Ihnen verständlich, welche Leistungen Ihnen zustehen und wie Sie Ihre Möglichkeiten optimal nutzen können.


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Pflegekosten verständlich erklärt

Pflegegrad, Pflegesachleistungen, Entlastungsbetrag oder ärztliche Verordnung, bei der Finanzierung ambulanter Pflege entstehen schnell viele Fragen.
Was übernimmt die Krankenkasse? Was übernimmt die Pflegekasse? Welche Leistungen stehen mir zu? Was muss ich selbst bezahlen?
Entscheidend ist zunächst ob es sich um eine medizinisch notwendige Leistung oder um Unterstützung aufgrund von Pflegebedürftigkeit handelt.
Denn davon hängt ab, ob Krankenkasse oder Pflegekasse die Kosten übernimmt.


Was übernimmt die Krankenkasse?

Medizinische Versorgung nach ärztlicher Verordnung.


Die Krankenkasse kann medizinisch notwendige Leistungen der häuslichen Krankenpflege übernehmen, wenn diese ärztlich verordnet werden und die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt sind.


Typische Leistungen der Behandlungspflege sind beispielsweise:

  • Medikamentengabe
  • Wundversorgung und Verbandswechsel
  • Insulingabe und Blutzuckermessung
  • Kompressionsversorgung
  • weitere ärztlich verordnungsfähige Maßnahmen


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Was übernimmt die Pflegekasse?

Unterstützung bei Pflegebedürftigkeit.


Bei einem anerkannten Pflegegrad können verschiedene Leistungen der Pflegeversicherung genutzt werden.


Dazu gehören beispielsweise:

  • Grundpflege und körperbezogene Pflegemaßnahmen
  • Verhinderungspflege
  • Hilfe im Haushalt
  • Betreuung
  • weitere Leistungen der Pflegeversicherung


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Pflegegeld & Pflegesachleistungen pro Monat

Pflegegeld pro Monat für private Pflegepersonen:


  • Pflegegrad 1: 0 Euro
  • Pflegegrad 2: 347 Euro
  • Pflegegrad 3: 599 Euro
  • Pflegegrad 4: 800 Euro
  • Pflegegrad 5: 990 Euro


Pflegesachleistungen pro Monat für ambulante Pflegedienste:


  • Pflegegrad 1: -*
  • Pflegegrad 2: 796 Euro
  • Pflegegrad 3: 1497 Euro
  • Pflegegrad 4: 1859 Euro
  • Pflegegrad 5: 2299 Euro


Kombinationsleistung kann unter gesetzlichen Voraussetzungen beide Formen verbinden.


Entlastungsbetrag: 131 € monatlich

Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1–5 haben Anspruch auf einen Entlastungsbetrag von bis zu 131 € pro Monat, also bis zu 1.572 € im Jahr.
Je nach Pflegegrad und Leistung kann dieser unter anderem für anerkannte Unterstützungsangebote und bestimmte Leistungen eines ambulanten Pflegedienstes eingesetzt werden. 


Zusätzlich Sachleistungsbudgets für Entlastungsleistungen umwandeln: bis zu 40 %

Wer sein monatliches Pflegesachleistungsbudget nicht vollständig für Leistungen eines ambulanten Pflege- oder Betreuungsdienstes benötigt, kann bis zu 40 % des jeweiligen Pflegesachleistungsbetrags für nach Landesrecht anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag nach § 45a SGB XI einsetzen.
Damit können zusätzlich zum Entlastungsbetrag weitere finanzielle Möglichkeiten für Betreuung, Entlastung und Unterstützung im Alltag entstehen.


Verhinderungspflege: bis zu 3.539 € jährlich

Wenn die private Pflegeperson vorübergehend ausfällt, kann für Pflegebedürftige der Pflegegrade 2–5 Verhinderungspflege genutzt werden.
2026 steht gemeinsam mit der Kurzzeitpflege ein Jahresbetrag von bis zu 3.539 € zur Verfügung. Die Leistungen können flexibel für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege eingesetzt werden. Die Verhinderungspflege kann grundsätzlich bis zu acht Wochen pro Kalenderjahr genutzt werden.


Eigenanteile und Zuzahlungen: sind Leistungsabhängig

Ob eigene Kosten entstehen, hängt von den benötigten Leistungen und dem jeweiligen Kostenträger ab.
Bei Leistungen der Pflegekasse kann ein Eigenanteil entstehen, durch den Investitionskostenanteil von 5% und wenn die vereinbarten Leistungen das verfügbare Budget übersteigen. Bei Leistungen der gesetzlichen Krankenkasse können gesetzlich vorgeschriebene Zuzahlungen anfallen.


Sie sollen vorher wissen, was Ihre Versorgung kostet.

Bevor Ihre Versorgung beginnt, besprechen wir mit Ihnen, welche Leistungen geplant sind, welche Kosten übernommen werden können und ob ein Eigenanteil entsteht. 


In 4 Schritten zur Klarheit.


01 – Kontakt aufnehmen

Sie schildern uns kurz Ihre Situation.
↓
02 – Bedarf klären
Wir klären Pflegegrad, Unterstützungsbedarf und Ihre Wünsche.
↓
03 – Leistungen und Budgets prüfen
Wir erklären Ihnen verständlich, welche Leistungen infrage kommen.
↓
04 – Versorgung planen
Gemeinsam besprechen wir die nächsten sinnvollen Schritte.


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Sie organisieren die Pflege für einen Angehörigen?

Sie müssen Pflegegrade, Budgets und Kostenträger nicht selbst auseinanderhalten.

Wir schauen gemeinsam auf die Situation Ihres Angehörigen und klären:
✓ Welche Unterstützung wird benötigt?
✓ Welche Leistungen stehen zur Verfügung?
✓ Ist Kranken- oder Pflegekasse zuständig?
✓ Welche Budgets können sinnvoll genutzt werden?
✓ Welche eigenen Kosten könnten entstehen?


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Darauf vertrauen Familien in Mühlhausen und Umgebung.

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Häufige Fragen


Sie möchten wissen, welche Leistungen Ihnen zustehen?

Wir schaffen Klarheit.

Sie müssen sich nicht selbst durch Pflegegrade, Budgets und Kostenträger arbeiten.
Wir prüfen gemeinsam, welche Leistungen für Sie infrage kommen, welche Kosten übernommen werden und wie Sie Ihre vorhandenen Möglichkeiten sinnvoll nutzen können.


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